A L L G E M E I N E

G E S C H Ä F T S B E D I N G U N G E N

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der Tripp Ges.m.b.H. für den Online-Shop

 

 

1.  Geltungsbereich:

 

1.1.     Für die Geschäftsbeziehung zwischen der Tripp Ges.m.b.H. und dem Kunden gelten ausschließlich die nachstehenden festgelegten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden kurz AGB).

 

1.2.     Sofern der Kunde Unternehmer ist, gelten diese AGB auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

 

1.3.     Anderslautende Bedingungen des Kunden, denen hiermit ausdrücklich und endgültig widersprochen wird, werden nicht Vertragsbestandteil, soweit sie nicht von der Tripp Ges.m.b.H. ausdrücklich schriftlich akzeptiert werden.

 

2.  Anwendbares Recht, Gerichtsstand:

 

2.1.     Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der Bestimmungen des UN-Kaufrechts. 

 

 Hinsichtlich eines Verbrauchers sind darüber hinaus die zwingenden verbraucherrechtlichen Bestimmungen im Staate seines Wohnsitzes auf das Vertragsverhältnis anwendbar. 

 

2.2.     Für alle Rechtsstreitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis wird als Gerichtsstand Kufstein vereinbart. 

 

 Soweit der Kunde Verbraucher im Sinne des KSchG ist, gelten die gesetzlichen Gerichtsstände. Hat der Verbraucher jedoch keinen Wohnsitz innerhalb der Europäischen Union, wird ebenfalls Kufstein als Gerichtsstand vereinbart. 

 

2.3.     Die Vertragssprache ist Deutsch.

3.  Vertragsabschluss:

 

3.1.     Beim Bestellvorgang im Online-Shop sind zunächst die gewünschten Waren auszuwählen. Anschließend wird man durch einen Klick auf den Button „Zum Einkaufswagen“ bzw. „Warenkorb“ durch den weiteren Bestellvorgang geleitet. Sodann sind Kundendaten einschließlich Rechnungsanschrift und allfällig abweichende Lieferanschrift einzugeben, sowie die Zahlungsart zu wählen. Außerdem werden die pauschalen Versandkosten ausgewiesen. Im letzten Schritt besteht die Möglichkeit, sämtliche Angaben nochmals zu überprüfen und gegebenenfalls zu korrigieren, bevor die Bestellung durch Klicken auf den Button „Jetzt kaufen“ abgesendet wird. 

 

3.2.     Der Vertragstext der Bestellung wird gespeichert und erhält der Kunde nach

Eingang eine Bestellbestätigung mit allen Bestelldaten samt AGBs, sowie die Widerrufsbelehrung an die angegebene E-Mail-Adresse übermittelt. Mit dieser Bestellbestätigung kommt ein Vertrag noch nicht zustande. 

 

3.3.     Sämtliche Angaben der Tripp Ges.m.b.H. zu den angebotenen Waren sind unverbindlich und freibleibend. Mit der Bestellung gibt der Kunde ein verbindliches Angebot ab, welches von der Tripp Ges.m.b.H. binnen drei Wochen durch eine schriftliche Auftragsbestätigung angenommen werden kann. Ein Vertrag kommt erst durch eine Auftragsbestätigung an den Kunden, oder wenn die Tripp Ges.m.b.H. die Ware – ohne vorherige ausdrückliche Annahmeerklärung – versendet, zustande. 

 

3.4.     Vertragspartner der Tripp Ges.m.b.H. ist der in der Auftragsbestätigung bezeichnete Kunde, unabhängig davon, ob ein Dritter die vertraglichen Pflichten des Kunden, insbesondere die Zahlung des Kaufpreises – oder einen Teil hievon – ausdrücklich oder stillschweigend für diesen übernimmt. Dies gilt insbesondere bei Aufträgen mit Lieferung an Dritte. 

 

3.5.     Angaben, die die Tripp Ges.m.b.H. zur Ware, zum Verwendungszweck usw.

gemacht hat, stellen lediglich Beschreibungen bzw. Kennzeichnungen und keine Beschaffenheitsgarantien im Rechtssinne dar. 

 

3.6.     Bei der Bestellung im Online-Shop sind die von der Tripp Ges.m.b.H. empfangenen oder abgerufenen Daten verbindlich. 

 

3.7.     Die Tripp Ges.m.b.H. hat das Recht, Aufträge abzulehnen, oder von einem bereits abgeschlossenen Vertrag zurückzutreten, sofern entweder die übermittelten Druckdaten, oder die Erfüllung des Vertrages gegen österreichische Strafgesetze, oder die Bundesverfassung der Republik Österreich verstoßen, oder nazistische, faschistische, radikale oder sonstige sittenwidrige Ziele verfolgen würden. 

 

4.  Preise:

 

4.1.     Die im Online-Shop bei den einzelnen Produkten angeführten Preise verstehen sich in Euro einschließlich gesetzlicher Mehrwertsteuer, jedoch ausschließlich Verpackung, Versand und Versicherungskosten ab Werk und sind nur für den jeweiligen Einzelauftrag gültig. Sie gelten auch nur für die aufgeführten Leistungen, nicht jedoch für Zusatzleistungen und etwaige Sonderwünsche.

 

4.2.     Die Versandkosten werden gesondert angeführt. 

 

4.3.     Hinsichtlich allfälliger vereinbarter Zusatzleistungen und etwaiger Sonderwünsche gelten die von der Tripp Ges.m.b.H. in der Auftragsbestätigung genannten Preise, falls diese nicht anderweitig verbindlich in schriftlicher Form vereinbart wurden. 

 

4.4.     Am Ende des Bestellvorgangs wird Ihnen die zu zahlende Gesamtsumme aufgeschlüsselt in Nettobetrag, gesetzliche Mehrwertsteuer und Versandkosten ausgewiesen.

 

5.  Zahlungsbedingungen:

 

5.1.     Die Zahlung erfolgt wahlweise mit Kreditkarte, über Vorkasse oder mittels Direktüberweisung. 

 

5.2.     Bei Auswahl der Zahlungsart Vorkasse wird dem Kunden mit der Bestellbestätigung die Bankverbindung bekanntgegeben. Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von sieben Tagen nach Erhalt der Bestellbestätigung auf das angegebene Konto zu überweisen. 

 

5.3.     Bei Zahlungsverzug hat der Kunde 4 % Zinsen zu zahlen, sofern er Unternehmer ist, Verzugszinsen gemäß § 456 UGB.

 

5.4.     Die Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Verzugsschadens- insbesondere des Schadens, der dadurch entsteht, dass infolge Nichtzahlung entsprechend höhere Zinsen auf allfälligen Kreditkonten der Tripp Ges.m.b.H. – wird dadurch nicht ausgeschlossen. Neben den Verzugszinsen ist der Kunde verpflichtet, im Verzugsfalle alle mit der Eintreibung der Forderung verbundenen Kosten und Aufwände, oder sonstige für eine zweckentsprechende Rechtsverfolgung notwendigen Kosten zu tragen (§ 1333 ABGB). 

 

5.5.     Der Kunde kann mit Gegenansprüchen nur dann aufrechnen, wenn diese

unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. 

 

6.  Eigentumsvorbehalt:

 

6.1.     Ist der Kunde Verbraucher, verbleibt die Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Rechnungsbetrages im Eigentum der Tripp Ges.m.b.H..

 

6.2.     Für Unternehmer gelten folgende Bestimmungen: 

 

Bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die die Tripp Ges.m.b.H. gegen den Kunden jetzt oder künftig zustehen, werden der Tripp Ges.m.b.H. folgende Sicherheiten gewährt, die Tripp Ges.m.b.H. auf Verlangen nach ihrer Wahl freigeben wird, soweit ihr Wert die Gesamtforderung der Tripp Ges.m.b.H. nachhaltig um mehr als 10 % übersteigt:

 

a)     Die Ware bleibt Eigentum der Tripp Ges.m.b.H. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Versicherung für die Saldoforderung. 

b)     Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu veräußern oder zu vermieten, solange er sich nicht in Zahlungsverzug befindet. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf, der Vermietung oder einem sonstigen Rechtsgrund bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, aus Vermietung und Schadenersatz tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber einschließlich aller Rückgabeansprüche, Nebenrechte, Sicherheiten und Eigentumsvorbehalte an die Tripp Ges.m.b.H. ab. Der Kunde wird widerruflich ermächtigt, die an die Tripp Ges.m.b.H. abgetretene Forderung für seine Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Diese Einzugsermächtigung kann seitens der Tripp Ges.m.b.H. widerrufen werden, wenn der Kunden seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt oder nachkommen kann. Die Tripp

Ges.m.b.H. kann in diesem Fall verlangen, dass der Kunde die Abtretung seinen Abnehmern mitteilt und der Tripp Ges.m.b.H. alle Auskünfte und Unterlagen gibt, die zum Einzug nötig sind. 

 

7.  Lieferung, Verzug:

 

7.1.     Die Lieferung versteht sich, sofern nichts anderes vereinbart ist, ab Werk DBremen. Bei Lieferung durch ein von der Tripp Ges.m.b.H. mit der Herstellung beauftragtes drittes Unternehmen ab dessen jeweiliger Betriebsstätte. Dies gilt auch dann, wenn die Tripp Ges.m.b.H. ausnahmsweise verpflichtet ist, die Kosten des Versandes zu übernehmen. 

 

7.2.     Die Tripp Ges.m.b.H. ist berechtigt, Bestellungen in Teillieferungen zu erfül-

len. 

 

7.3.     Transport- und alle sonstigen Verpackungen nach Maßgabe der Verpackungsordnung werden nicht zurückgenommen; ausgenommen sind Paletten.

 

7.4.     Die Liefer- bzw. Produktionszeit hängt von der Art der Ware und des Umfangs des Auftrags ab. Die Lieferfrist wird ab Zahlungseingang bemessen

und beträgt bis zu zehn bis zwanzig Werktagen. Sobald die Lieferung das Werk verlässt, erhält der Kunde eine gesonderte Versandbestätigung. 

 

7.5.     Ist die Einhaltung der Lieferzeit von der Mitwirkung ist des Kunden abhängig und kommt dieser seinen Mitwirkungspflichten nicht termingerecht nach, so haftet die Tripp Ges.m.b.H. nicht für die Einhaltung des vereinbarten Liefertermins. Dies gilt auch im Fall allfälliger nachträglich vereinbarter Auftragsänderungen. Überdies hat die Tripp Ges.m.b.H. einen Anspruch auf Ersatz der daraus entstehen Unkosten. 

 

7.6.     Die Gefahr für den Verlust oder die Beschädigung der Ware geht bei Unternehmern mit Übergabe der Ware an den Unternehmer oder an die den Transport durchführende Person, oder zu dem Zeitpunkt, in dem die Ware zwecks Versendung das Werk der Tripp Ges.m.b.H. verlassen hat, auf den Unternehmer über. Bei Verbrauchern geht die Gefahr für die Verlust oder Beschädigung der Ware mit Übergabe der Ware an der vom Verbraucher angegebenen Lieferadresse auf den Verbraucher über. 

 

7.7.     Der Übergabe steht gleich, wenn der Kunde mit der Annahme der Ware in

Verzug ist. 

 

7.8.     Bei Beschädigung oder Verlust der Ware auf dem Transportweg hat der Kunde beim Beförderer unverzüglich eine Bestandsaufnahme zu veranlas-

sen. 

 

8.  Lieferverzug:

 

8.1.     Bei Lieferverzug muss der Kunde eine angemessene Nachfrist von zumindest einer Woche setzen. Nach fruchtlosem Verstreichen der Nachfrist kann der Kunde unter Setzung einer neuerlichen angemessenen Nachfrist von zumindest einer Woche vom Vertrag zurücktreten. Unternehmer haben diesen Rücktritt mittels eingeschriebenen Briefes geltend zu machen, wobei geringfügige Überschreitungen der vereinbarten Lieferfristen bzw. Termine der Unternehmer zu akzeptieren hat, ohne dass ihm ein Rücktrittsrecht oder ein Schadenersatzanspruch zusteht. 

 

8.2.     Ist der Kunde Unternehmer und wird die Tripp Ges.m.b.H. durch höhere Gewalt an der Lieferung gehindert, so verlängert sich der Liefertermin ohne weiteres um deren Dauer zuzügl. einer angemessenen Anlaufzeit. Der höheren Gewalt stehen unvorhersehbare, von der Tripp Ges.m.b.H. nicht zu vertretende Umstände gleich, welche die Lieferung unzumutbarer erschweren oder vorübergehend unmöglich machen. Beispiele dafür sind Lieferverzögerungen bei den vorgesehenen Vorlieferanten, Arbeitskampf, behördliche Maßnahmen, unvermeidbarer Rohmaterial- und oder Energiemangel, wesentliche Betriebsstörungen durch Zerstörung des Betriebes im Ganzen oder wichtiger Abteilungen, oder durch den Ausfall unentbehrlicher Fertigungsanlagen, gravierende Transportstörungen etc., z. B. Straßenblockaden, Arbeitskampf im Transportgewerbe, Fahrverbote. Dauern diese Umstände mehr als vier Monate an, ist die Tripp Ges.m.b.H. auch berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Auch Verlangen des Kunden hat die Tripp Ges.m.b.H. zu erklären, ob der Rücktritt vom Vertrag erklärt wird, oder ob innerhalb einer von der Tripp Ges.m.b.H. zu bestimmenden angemessenen Frist geliefert wird. Schadenersatzansprüche des Kunden sind in diesen Fällen ausgeschlossen. Beide Vertragspartner dürfen ohne Schadenersatzpflicht vom Vertrag zurücktreten, wenn feststellt, dass die Vertragserfüllung aufgrund dieser Umstände unmöglich geworden ist. 

 

9.  Gewährleistung:

 

9.1.     Handelsübliche Abweichungen von der Vorlage, das sind insbesondere geringfügige Farbabweichungen vom Original der farbigen Reproduktion in allen Druckverfahren und Farbabweichungen zwischen digitaler Vorlage und Ausdruck aufgrund unterschiedlicher Farbkalibrierung bei Bildschirmen können nicht ausgeschlossen werden und sind kein zur Gewährleistung berechtigender Mangel. 

9.2.     Die Tripp Ges.m.b.H. haftet nicht für allfällige Datenübertragungsfehler.

 

9.3.     Die Tripp Ges.m.b.H. überprüft vom Kunden an die Tripp Ges.m.b.H. übermittelte Zeichnungen, Skizzen, Grafiken oder sonstige Angaben nicht hinsichtlich deren Richtigkeit, insbesondere in Hinblick auf Schreib- oder Farbfehler und sind derartige Fehler kein zur Gewährleistung berechtigender Mangel.

9.4.     Ist der Kunde Unternehmer ist die Ware unverzüglich nach Eintreffen am Bestimmungsort zu untersuchen. Die Lieferung gilt als genehmigt, wenn offensichtliche oder bei ordnungsgemäßer Untersuchung erkennbare Mängel nicht innerhalb einer Ausschlussfrist von acht Tagen nach Eintreffen der Ware am Bestimmungsort schriftlich bei der Tripp Ges.m.b.H. gerügt worden sind. Ein Transportschaden oder die Unvollständigkeit der Lieferung ist sofort zu rügen. Bei berechtigten, rechtzeitig geltend gemachten Beanstandungen wird nach Wahl der Tripp Ges.m.b.H. Nachbesserung gewährt, oder Ersatz geliefert. Für Ersatzlieferungen steht der Tripp Ges.m.b.H. ein angemessener Zeitraum, insbesondere zur Neufertigung der beanstandeten Teile zur Verfügung. Berührt der Mangel die Gebrauchstauglichkeit nicht und liegt kein wesentlicher Mangel vor, ist die Tripp Ges.m.b.H. berechtigt, nach Erfüllung Preisminderung zu gewähren. Für den Fall dass die Tripp Ges.m.b.H. mit der Nachbesserung sich in Verzug befindet und eine angemessene Nachfrist abgelaufen ist oder zwei Nachbesserungsversuche fehlgeschlagen sind, kann der Unternehmer Preisminderung begehren oder vom Vertrag zurücktreten. Die Haftung der Tripp Ges.m.b.H. für Mangelfolgeschäden besteht nur dann, wenn die Tripp Ges.m.b.H. oder einen Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit trifft. 

 

9.5.     Ist der Kunde Verbraucher gelten folgende Bestimmungen:

 

a)     Bei einer berechtigten Beanstandung kann der Kunde zwischen Verbesserung und Austausch wählen. Die Tripp Ges.m.b.H. ist berechtigt, die gewählte Abhilfe zu verweigern, wenn sie unmöglich oder verglichen mit der anderen Abhilfe mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist. Ist eine Verbesserung oder ein Austausch nicht möglich oder tunlich, so kann der Kunde Preisminderung oder – sofern es sich nicht nur um einen geringfügigen Mangel handelt – Wandlung des Vertrags verlangen. 

 

b)     Die Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre ab Übergabe der Ware.

 

c)     Schadenersatzansprüche des Verbrauchers sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln verursacht wurde. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die Tripp Ges.m.b.H.

nur für allfällige Personenschäden. Schadenersatzansprüche sind bei sonstigem Verfall innerhalb von drei Jahren ab Kenntnis von Schaden und Schädiger geltend zu machen. 

 

10.  Herstellung nach Angaben des Kunden:

 

10.1.  Aufträge nach vom Kunden an die Tripp Ges.m.b.H. übergebenen Zeichnungen, Skizzen, technischen Lieferbedingungen, oder sonstigen Angaben des Kunden werden von der Tripp Ges.m.b.H. nicht auf eventuelle Verletzungen von Schutzrechten Dritter überprüft. Wird die Tripp Ges.m.b.H. von Dritten wegen behaupteter Rechtsverletzungen aus Urheber-, Leistungsschutz-, oder sonstigen gewerblichen Schutzrechten oder Persönlichkeitsrechten aufgrund der Durchführung eines Auftrags des Kunden in Anspruch genommen, so hat der Kunde die Tripp Ges.m.b.H. schad- und klaglos zu halten. 

 

10.2.  Die Tripp Ges.m.b.H. muss solche Ansprüche Dritter dem Kunden unverzüglich anzeigen und ihm bei gerichtlicher Inanspruchnahme den Streit verkünden. Tritt der Kunde auf die Streitverkündung hin nicht als Streitgenosse der Tripp Ges.m.b.H. der Verfahren bei, so ist die Tripp Ges.m.b.H. berechtigt, den Anspruch des Klägers anzuerkennen und sich beim Kunden ohne Rücksicht auf die Rechtmäßigkeit des anerkannten Anspruches schad- und klaglos zu halten.